Privatpersonen

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung von Privatpersonen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.

Es besteht die Möglichkeit der direkten Zustellung des Bescheides an die Kanzlei. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Bescheid umgehend geprüft werden kann. Falls erforderlich, können wir rechtzeitig einen Rechtsbehelf einlegen und so Ihre Rechte gegenüber den Behörden wahren.

Auch bei Fragen rund um Erbschaft- und Schenkungsteuer sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein geplantes Testament? Sollte mein Besitz oder zumindest Besitzanteile schon zu Lebzeiten übertragen werden?

Bei diesen Fragen können wir Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und die konkrete Abwicklung mit Ihnen planen.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, können wir Sie im Vorfeld beraten, wie sich dies auf Ihre Steuern auswirkt, und welche monatliche Belastung auf Sie zukommen wird.

Wir übernehmen auch die Prüfung, ob Sie berechtigt sind, eine steuerliche Förderung zu beantragen, und ob ein Lohnsteuerermäßigungsantrag sinnvoll ist.

Für viele Mandaten lohnt es sich auch zu berechnen, ob es unter steuerlichen Aspekten vorteilhafter ist, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten.

Auch für Unternehmen und Freiberufler/innen ist oft die Frage interessant, welche steuerlichen Folgen eintreten, wenn die Immobilie für das eigene Unternehmen genutzt werden soll.